Verkehrsstrafrecht - Unterstützung durch Spezialisten nutzen
Ob Fahren ohne Führerschein oder Trunkenheit am Steuer - das Verkehrsstrafrecht sieht hier empfindliche Strafen vor, die weit über den Entzug der Fahrerlaubnis hinausgehen. Sollten Ihnen Fahrerflucht, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen. Einerseits sind wichtige Fristen zu beachten, andererseits benötigen wir genaue Kenntnisse zu den Vorkommnissen und den näheren Umständen, um Ihre Verteidigung stringent aufbauen zu können. Sie können sich auf unsere Professionalität ebenso verlassen wie auf unsere vielfältigen Erfahrungen in diesem Bereich - wir begleiten Sie zuverlässig durch das gesamte Strafverfahren.
Gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung bei Strafverfahren
Eröffnet sich die Möglichkeit eines Vergleichs, werden wir diese selbstverständlich in Ihrem Sinne ausschöpfen. Insbesondere bei vorgeworfener Nötigung, Fahren ohne Führerschein und Straßenverkehrsgefährdung können wir somit drastischere Konsequenzen vermeiden. Sollte dieser Weg nicht möglich sein oder ist keine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, stehen wir im Prozess kompetent und zuverlässig an Ihrer Seite. Selbstverständlich beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten - darauf können Sie vertrauen.
Die Kanzlei Diekhof vertritt Sie in folgenden Bereichen
- Fahren ohne Führerschein
- Unfallflucht
- Fahrlässige Körperverletzung
- Schwerwiegende Verkehrsverstöße
- Trunkenheit in Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrerflucht
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Strafverfahren